Betreiberpflichten bei Trinkwasser-Installationen
15.05.2020Das Risiko, das von schlecht gewarteten Trinkwasser-Installationen ausgeht, ist erheblich. Dies zeigt sich auch darin, dass die Trinkwasserverordnung auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes ruht und damit hohe Anforderungen stellt. Wer also eine Trinkwasser-Installation betreibt, ist verpflichtet, sie gemäß dieser Verordnung auszulegen, instandzuhalten und zu betreiben. Darüber hinaus ergibt sich auch die Pflicht, Trinkwasser-Installationen auf dem aktuellen Stand der allgemein anerkannten Regeln der Technik zu halten. Die neue Doppelrichtlinie VDI 3810 Blatt 2/VDI 6023 Blatt 3 beschreibt die konkreten Betreiberpflichten und nennt die Voraussetzungen und Anforderungen im Rahmen des Betriebs von Installationen.
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Die Richtlinie dient dem Schutz der Anwender und soll die gesundheitliche Unbedenklichkeit und Genusstauglichkeit des Trinkwassers sicherstellen. Sie beinhaltet auch Hinweise zum wirtschaftlichen Betrieb von Trinkwasser-Installationen, Aspekte des Arbeitsschutzes und zur Verkehrssicherungspflicht.
Nicht zuletzt bietet die Doppelrichtlinie VDI 3810 Blatt 2/VDI 6023 Blatt 3 auch eine Orientierung zur Rechtssicherheit, sowohl im privaten wie im öffentlichen Raum. Sie richtet sich speziell an Besitzer und Eigentümer von Trinkwasser-Installationen, deren Nutzer, Installationsunternehmen sowie Immobilienverwaltungen und Facility-Management-Firmen. Die Richtlinie ergänzt DIN EN 806-5.
Herausgeber der Doppelrichtlinie VDI 3810 Blatt 2/VDI 6023 Blatt 3 ist die VDI-Gesellschaft Bauen und Gebäudetechnik (GBG). Die Richtlinie erscheint im Mai 2020 als Weißdruck und kann zum Preis von EUR 96,- beim Beuth Verlag (Tel.: +49 30 2601-2260) bestellt werden. Onlinebestellungen sind unter www.vdi.de/3810 oder www.beuth.de möglich. VDI-Mitglieder erhalten 10 Prozent Preisvorteil auf alle VDI-Richtlinien. VDI-Richtlinien können in vielen öffentlichen Auslegestellen kostenfrei eingesehen werden.