4. Novelle der Trinkwasserverordnung
Seit dem 9. Januar 2018 gilt die 4. Novelle der Trinkwasserverordnung. Nicht nur die Abkürzung hat sich von TrinkwV2001 in TrinkwV geändert. Auch einige weiteren Begrifflichkeiten wurden neu definiert. Der Artikel erläutert die Punkte, die insbesondere für den Betreiber einer Trinkwasser-Installation von Interesse sind.
1. Tritt in einer Trinkwasser-Installation eine Überschreitung des technischen Maßnahmewerts für Legionellen auf, so ist zwingend eine Gefährdungsanalyse durchzuführen, um die Ursache(n) zu finden und zu eliminieren. Leider war bisher der Begriff der Gefährdungsanalyse undefiniert. Die als Gefährdungsanalyse erstellten Gutachten hatten entsprechend unterschiedliche, in der überwiegenden Mehrheit unzureichende Qualitäten. Die neue TrinkwV definiert den Begriff nun § 3 Nr. 12. Inhaltlich ausgefüllt wird er ferner durch die ebenfalls seit 1.1.2018 als Weißdruck vorliegende und als allgemein...