Betreiber einer Gewerbeimmobilie haftet bei Legionellenbefall­ der Wassersysteme­

Genaue Formulierung minimiert die ­Haftung

Nachlässigkeiten im Immobilienbetrieb können für den Eigentümer schwerwiegende Folgen haben. Riskiert wird eine unbegrenzte Haftung – nicht nur wenn der eigene Mieter zu Schaden kommt, sondern auch ­dessen Kunden.

Grundeigentümer, die Vermieter bzw. Betreiber einer Gewerbeimmobilie sind, müssen Schadensersatz und Schmerzensgeld zahlen, wenn jemand durch technische Mängel in dem Gebäude geschädigt wird“, erklärt Dr. Roland Siegel von der Kanzlei Lill Rechtsanwälte. „Wenn nicht alle notwendigen Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden, um andere Personen vor Schaden zu bewahren, besteht das erhebliche Risiko einer unbeschränkten Haftung.“

Rechtsgrundlage ist ein Urteil des ­Landgerichts Dortmund (1.9.2010 – 4 O 167/09), das Grundeigentümer zur Erstattung von Schadensersatz und Schmerzensgeld verpflichtet....

Thematisch passende Artikel:

Ausgabe 06/2014 Tipps zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Betreiberverantwortung

Prüfpflicht nach § 15 BetrSichV

In Bereichen, in denen bedeutende Sachwerte oder gar Leib und Leben von Menschen gefährdet sind, stellt die einschlägige Rechtsprechung hohe Anforderungen an die ordnungsgemäße Wahrnehmung der...

mehr
Ausgabe 03/2018 Internationales Zertifikat bewertet die digitale Infrastruktur von Gewerbeimmobilien

Immobilien mit Internet-Siegel

Im Zuge der Digitalisierung werden Unternehmen immer abhängiger von der digitalen Infrastruktur ihres Bürogebäudes. Ohne eine schnelle, ausfallsichere und kostengünstige Internetverbindung...

mehr
Ausgabe 05/2019 Zustandsfeststellung bei Gebäuden

Dem Sanierungsstau auf der Spur

Betreiber von Liegenschaften tun gut daran, Gebäude und Anlagen baulich und technisch auf ihren Zustand hin bewerten zu lassen. So lassen sich finanzielle Überraschungen und Engpässe vermeiden,...

mehr
Ausgabe 05/2024 Reflex

Wartungsservice für Betreiber großer Liegenschaften

Immer auf der sicheren Seite: Die regelmäßige Wartung versorgungstechnischer Anlagen ist sowohl Pflicht als auch Notwendigkeit. Nur so können die Betreiber die Sicherheit und Funktionalität der...

mehr