Die abfallrechtliche Verantwortung des Facility Managers
Der Facility Manager hat in der Regel die Entsorgung der Abfälle zu organisieren, die in dem von ihm bewirtschafteten Gebäude anfallen. Dabei wird seitens des FM häufig übersehen, dass es sich hierbei nicht nur um die Erfüllung einer Vertragspflicht gegenüber dem Auftraggeber handelt.
Vielmehr wird der Facility Manager in dem Moment, in dem er die tatsächliche Sachherrschaft über die Abfälle ausübt zum Abfallbesitzer nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG). Aus dieser Stellung folgt eine originär abfallrechtliche Verantwortung zur rechtskonformen Entsorgung der Abfälle. Der
Facility Manger kann somit selbst zum Adressaten von Anordnungen der Abfallüberwachungsbehörden werden, sollte die Entsorgung nicht ordnungsgemäß erfolgen.
Grundlagen der abfallrechtlichen Verantwortung
Abfallrechtlich verantwortlich für die rechtskonforme Entsorgung sind der Abfallerzeuger und der...