Der Facility Manager und das private Baurecht
Der Facility Manager begreift sich als Dienstleister. Auch die meisten Definitionsansätze arbeiten mit den Begriffen „Dienstleistung“ bzw. deren englischer Entsprechung „services“. So sagt z. B. die DMN Facility Management GbR „Facility Management ist die ganzeinheitliche Betrachtung aller Abläufe um und an einem Gebäude mit allen gebäudespezifischen Dienstleistungen zur Optimierung aller Kosten.“ Rechtlich betrachtet ist diese Aussage nicht ganz richtig, jedenfalls unvollkommen.
Denn der Facility Manager ist im Rahmen des technischen Gebäudemanagements auch Werkunternehmer. Die jeweiligen Rechtsgrundlagen bzw. die vertragsrechtliche Handhabung (Dienstvertragsrecht einerseits und Werkvertragsrecht andererseits) sind höchst unterschiedlich und beachtenswert.
Das technische Gebäudemanagement (TGM) umfasst nach Ziffer 2.2 der DIN 32736 alle Leistungen, die zum Betreiben und zum Bewirtschaften der baulichen und technischen Anlagen eines Gebäudes erforderlich sind. Gemeint sind alle Dienst- und Werkleistungen, welche mit dem Fokus auf dem Lebenszyklusgedanken für die...