Die Leistungsbeschreibung als zentraler Bestandteil des FM-Vertrages
Die Due Diligence sämtlicher Vertragsunterlagen – also die „gebotene Sorgfalt“ – ist bei Immobilientransaktionen bzw. Unternehmensdeals bestimmter Größenordnung und Börsengängen inzwischen obligatorisch. Damit sollen Risiken identifiziert und bewertet werden.
Obwohl große FM-Vergaben ein großes wirtschaftliches Volumen umfassen können, wird zumeist eine Due Diligence nicht durchgeführt. Allenfalls führen die Auftragnehmer ein „Screening“ des Vertrags im Hinblick auf Dealbreaker und die Identifizierung von Nachtragspotential durch. Demgegenüber ist auf Auftraggeberseite regelmäßig eine strikte Trennung zwischen der technischen und rechtlichen Seite festzustellen. Der Jurist liefert regelmäßig nur den rechtlichen Mantel in Gestalt des FM-Vertrags, während die technischen Vertragsunterlagen vom Auftraggeber oder Dienstleistern selbst erstellt werden.
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