Due Diligence von
Immobilienbeständen
Der Immobilienmarkt in Deutschland wurde in den zurückliegenden Jahren von zahlreichen Transaktionen großer Immobilienbestände beherrscht. Wegen der häufig unterschiedlichen Erwartungshaltungen von Käufern und Verkäufern ist es insbesondere für die Käufer notwendig, transparente Informationen über die Chancen und Risiken der Investitionsobjekte und deren nachhaltige Performance aus Wertentwicklung und Rendite sowie Einschätzungen über die Fungibilität bei einer weiteren Vermarktung zu erhalten.
Der Begriff Due Diligence entstammt dem amerikanischen Kapitalmarkt- und Anlegerschutzrecht und bedeutet in deutscher Übersetzung zunächst nichts anderes als angemessene Sorgfalt. Er findet eine Rechtsgrundlage in § 276 BGB, wonach die Parteien die im Verkehr erforderliche Sorgfalt walten zu lassen haben.
Unter Due Diligence ist daher allgemein eine systematische und detaillierte Erfassung, Analyse und Bewertung qualitativer und quantitativer Daten und Informationen über Transaktionsobjekte (Immobilien und Unternehmen) zu verstehen, um den Informationsbedarf der an der Transaktion beteiligten...