Bayern FM unterstützt Sparkassen bei Energieaudits
05.08.2015 - Am 22. April 2015 ist das novellierte Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) in Kraft getreten. Demnach sind Großunternehmen verpflichtet ein Energieaudit durchzuführen.
Im Zuge der Umsetzung der EU-Energieeffizienz-Richtlinie 2012/27/EU (Energy Efficiency Directive – EED) wird mit der Novelle des deutschen Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) die Pflicht zur Durchführung von periodischen Energieaudits für Unternehmen eingeführt. Das EDL-G verpflichtet alle Unternehmen, die nicht unter die KMU-Definition fallen, erstmalig bis zum 5. Dezember 2015 und danach mindestens alle vier Jahre ein Energieaudit durchzuführen.
Als etablierter Immobilienexperte in der Sparkassen-Finanzgruppe unterstützt die BayernFM die Sparkassenverbände in Bayern und Baden-Württemberg hinsichtlich der Umsetzung der EU-Richtlinie.
Rund 40 Sparkassen haben bereits die BayernFM mit der Durchführung des Energieaudits beauftragt. Zu diesem Zweck hat der Münchner Facility Management Anbieter eigens ein Experten-Team von Energieberatern gebildet, dessen Fachkunde vom BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) überprüft und mit dem Eintrag in die öffentliche Energieauditorenliste bestätigt wurde.
Der Ablauf des Energieaudits ist gemäß DIN 16247 definiert und gliedert sich in mehrere Phasen wie u.a. Datenerfassung, Gebäudebegehung und –analyse sowie Berichterstellung inkl. Wirtschaftlichkeitsanalyse.
Darüber hinaus erfolgt bei der BayernFM auch noch eine Aufnahme und Kurzdokumentation von auffälligen Befunden wie z.B. in Bezug auf Trinkwasser, sichtbaren Brandschutz etc.
Im Juli begannen die ersten Workshops mit den Kunden der Sparkassen-Finanzgruppe sowie weiteren Bestandskunden, deren Gebäude von der BayernFM betreut werden.
Obwohl der Zeitplan angesichts des hohen Auftragsvolumens recht knapp bemessen scheint, ist man beim Münchner FM-Komplettdienstleister zuversichtlich, alle Aufträge bis zum 05. Dezember 2015 rechtzeitig bedienen zu können.