Energieaudit – lästige Pflicht oder gewinnbringende Kür?
Womöglich von einigen Unternehmen unbemerkt, wird es voraussichtlich gesetzlich verpflichtend sein, erstmals bis 5. Dezember 2015 und danach alle vier Jahre, ein Energieaudit durchzuführen. Ausgenommen hiervon sind lediglich Unternehmen, die über ein EnMS-Zertifikat oder eine EMAS-Registrierung verfügen sowie kleine und mittlere Unternehmen (maximal 250 Mitarbeiter oder höchstens 50 Mio. € Jahresumsatz oder höchstens 43 Mio. € Jahresbilanzsumme). Bezüglich der Anforderungen an das Audit verweist der Gesetzentwurf zur Änderung des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) dabei auf die DIN EN...