Energiedienstleistungsgesetz
Seit 2015 sieht das Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) vor, dass Unternehmen einer gewissen Größe, sogenannte Nicht-KMU, regelmäßige Energieaudits durchführen müssen. Doch häufig wird die Angelegenheit nach den Prüfungen als erledigt angesehen und die Ergebnisse landen unbeachtet im Regal. Besonders im Hinblick auf die Kosten, die ein Energieaudit mit sich bringt, stellt sich jedoch die Frage nach Wirtschaftlichkeit.
Denn die Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen führt in der Regel zu erheblichen finanziellen Einsparungen, sodass sich sowohl das Audit als auch die Investitionen in die neuen Lösungen in kurzer Zeit amortisieren. Von der Durchführung der Audits über die Konzeption des Sparplans bis zur Umsetzung und Überwachung der einzelnen Schritte stehen dabei Dienstleister wie die KBR GmbH zur Verfügung.
„Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, kurz BAFA, fordert von Nicht-KMU alle vier Jahre die Durchführung eines Energieaudits nach DIN EN 16247.
Dabei wird der gesamte Energieeinsatz und...