Gesetzes-Novelle zur Energieeffizienz
Ein neues Gesetz zur Teilumsetzung der Energieeffizienzrichtlinie fordert für Unternehmen ab einer festgelegten Größe regelmäßige Energieaudits im Vier-Jahres-Rhythmus. Allerdings sieht das Gesetz eine Alternative zu den aufwändigen Audits vor: ein Energiemanagement nach ISO 50001. Die technische Grundlage dafür bieten Energiemonitoring-Systeme.
Am 6. März letzten Jahres hat der Bundesrat einen vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) erarbeiteten Gesetzentwurf zur Teilumsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie (2012/27/EU) gebilligt: die Neufassung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G), mit konkreten Auswirkungen für Unternehmen.
Bis zu 120.000 Unternehmen
betroffen
Betroffen von der Gesetzes-Novelle sind alle Firmen, die nicht als kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) im Sinne der EU-Definition gelten. Dies ist der Fall, wenn mindestens eines der drei...