Gebäudeenergiegesetz fordert die Gebäudeautomation
Bis zum 31. Dezember 2024 mussten Nichtwohngebäude mit einem System für die Gebäudeautomatisierung ausgerüstet werden. Das fordert das Gebäudeenergiegesetz (GEG). Zudem muss die Funktionalität der Anlagen nachgewiesen werden. Betreiber müssen nun ihre Gebäudeautomation technisch so monitoren können, dass diese aktuellen und auch den kommenden Anforderungen entspricht.
Das Gebäudeenergiegesetz 2024 stellt konkrete Anforderungen an technische Anlagen in Nichtwohngebäuden: Sie müssen mit einem System für die Gebäudeautomatisierung ausgerüstet sein, wenn die Nennleistung der Heizungsanlage oder der kombinierten Heizungs- und Lüftungsanlage über 290 kW liegt.
„Dabei sollen die technischen Anlagen mindestens dem Automatisierungsgrad B der DIN V 15899-11 entsprechen“, sagt Patrick Lützel, Business Development Manager Smart Buildings & Security bei der TÜV Süd Industrie Service GmbH. Zudem müssen die Betreiber den Anlagenbetrieb in einer kompletten Heiz- und...