Lukrative Fördermittel bei Energiemanagement-Systemen
Die Einführung und Zertifizierung eines Energiemanagement-Systems nach ISO 50001 macht für viele Unternehmen Sinn. Mithilfe eines wirksamen Managementsystems können Unternehmen zum einen ihre Energieeffizienz verbessern und so Kosten senken. Zum anderen haben sie die Chance, von attraktiven staatlichen Fördermitteln und von Steuereinsparungen zu profitieren. Je nach Ausgangslage und Branche kommen dabei verschiedene Programme und Regelungen zum Zuge. Unternehmen können dabei finanzielle Zuwendungen von bis zu mehreren tausend Euro erhalten. „Diese Finanzspritze kann für mittelständische und auch große Unternehmen lukrativ sein. Insbesondere auch für jene, die das Energiedienstleistungsgesetz erfüllen müssen und ohnehin über die Einführung eines Energiemanagement-Systems nach ISO 50001 nachdenken“, erklärt Tyrone Adu-Baffour, Projektleiter Energiemanagement bei TÜV Rheinland.
Entschließt sich ein Unternehmen für ein Energiemanagement-System nach ISO 50001, kann es eine Fördermöglichkeit wahrnehmen oder auch mehrere. Die Gesamtsumme der Zuwendungen ist auf maximal 20.000 € pro Unternehmen innerhalb eines Zeitraums von 36 Monaten beschränkt.
n Die externe Beratung zur Entwicklung, Umsetzung und Aufrechterhaltung einer Erstzertifizierung eines Energiemanagementsystems nach ISO 50001 bzw. eines alternativen Systems fördert der Staat mit 60 % der Kosten und einem maximalen Betrag von 3000 €.
n Die Erstzertifizierung eines Energiemanagement-Systems nach ISO 50001 kann mit maximal 80 % der Kosten bzw. einem Betrag von bis zu 6000 € gefördert werden. Dafür muss eine Zertifizierung durch eine akkreditierte Zertifizierungsgesellschaft wie z.B. TÜV Rheinland vorliegen.
n Gefördert wird außerdem der Erwerb von Messtechnik für Energiemanagementsysteme: Maximal 20 % der Kosten in Höhe von bis zu 8000 € werden erstattet, sofern die Messtechnik mit einer nach der Förderrichtlinie anerkannten Energiemanagement-Software verbunden ist.
n Förderfähig ist auch der Erwerb der Software selbst, einmalig je Unternehmen mit maximal 20 % der Kosten in Höhe von bis zu 4000 €, sofern die Software bestimmte Funktionen erfüllt.
Förderanträge bearbeitet das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Bestimmte Branchen profitieren von dem sogenannten „Spitzenausgleich“, bei dem die Energie- und Stromsteuer“ erlassen oder erstattet wird, wenn sie eine ISO 50001-Zertifizierung oder ein alternatives System gemäß Spitzenausgleich-Effizienzsystem-Verordnung (SpaEfV) vorweisen können. Unternehmen aus den Bereichen Bergbau/Steine und Erden, verarbeitendes Gewerbe, Energie- und Wasserversorgung oder Bau können von einer zum Teil umfangreichen Rückerstattung oder Erlassung der Strom- und Energiesteuer profitieren. Je nach Ausgangslage sind bis weit über 10.000 € Steuerrückerstattung pro 1 GWh eigenverbrauchten Strom möglich.
Diese finanziellen Erleichterungen kommen nur für stromkostenintensive Unternehmen bestimmter Branchen in Frage. Diese müssen unter anderem einen Stromverbrauch von mindestens einer Gigawattstunde pro Jahr haben. Wer von der EEG-Ausgleichsregelung profitieren will, muss ebenfalls ein Energiemanagementsystem, wie beispielsweise nach der ISO 50001 bzw. ein alternatives System gemäß SpaEfV, nachweisen.
Wer eine Förderung im Rahmen der SpaEfV oder des EEG erhält, sollte bedenken, dass für die oben genannten Förderungen von Energiemanagement-Systemen nur noch eingeschränkt eine Antragsberechtigung besteht. Unternehmen sollten daher abwägen, welcher Weg für sie am lukrativsten ist. Dabei gilt es zunächst folgende wichtige Fragen zu klären: Gehört das Unternehmen dem produzierenden Gewerbe an? Wie hoch sind die Energieverbräuche und zählt es zu den großen oder mittelständischen Unternehmen?
Auf Basis der Antworten kann ein Unternehmen zunächst abschätzen, welche Möglichkeiten überhaupt in Frage kommen.
Weitere Informationen finden Sie unter www.tuv.com/energie-foerdermittel