Das Vergaberecht
Im Anschluss an den Beitrag „Das wirtschaftlichste Angebot“ (FACILITY MANAGEMENT 2/2013, S. 54) befasst sich dieser Artikel mit der vergaberechtlichen Rügeobliegenheit nach § 107 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Das Thema ist sowohl für Unternehmen als auch für Auftraggeber relevant: Rügt ein Unternehmen ein ihm vergaberechtswidrig erscheinendes Verhalten nicht den Vorgaben aus § 107 Abs. 3 GWB entsprechend, ist sein Nachprüfungsantrag unzulässig. Ordnet ein Auftraggeber die Rüge eines Unternehmens falsch ein, bleibt das Vergabeverfahren möglicherweise noch bis zur Zuschlagsentscheidung wegen dieses Verstoßes angreifbar, obwohl der Verstoß früher, einfacher – und zeitsparender – hätte beseitigt werden können.
Was ist eine Rüge?
Eine Rüge ist die Beanstandung einer Entscheidung oder Maßnahme eines...