„Die Spreu vom Weizen trennen“
Die aktuelle Vergaberechtsmodernisierung bringt auch für die Eignungsprüfung im Gesetz
gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und untergesetzliche Normen zahllose praxisrelevante
Neuerungen mit sich. Der Artikel will dieses Thema näher beleuchten.
Im Rahmen eines Vergabeverfahrens stellt die Eignungsprüfung die erste große Hürde dar, die es für Bewerber bzw. Bieter zu überwinden gilt. Der öffentliche Auftraggeber stellt hierfür bestimmte unternehmensbezogene Kriterien – die Eignungskriterien – auf und lässt sich von den Bewerbern bzw. Bietern entsprechende Unterlagen vorlegen, um so überprüfen zu können, ob die Unternehmen geeignet sind. Gerade
im Zuge der Ausschreibung von Reinigungsdienstleistungen kann ein öffentlicher Auftraggeber bereits über den Teilnahmewettbewerb im nicht offenen Verfahren die Anzahl der letztlich eingehenden...