Gestaltungsspielraum bei Beschaffungsvorhaben
Der Beitrag befasst sich mit dem Leistungsbestimmungsrecht des öffentlichen Auftraggebers und seiner Begrenzung durch den Grundsatz der Produktneutralität. Das Thema ist für öffentliche Auftraggeber vor allem deswegen interessant, weil es unmittelbar ihren Gestaltungsspielraum bei Beschaffungsvorhaben berührt.
Vor allem bei Vergabeverfahren des technischen Gebäudemanagements ist die Vorgabe bestimmter Produkte oder Hersteller trotz des Grundsatzes der Produktneutralität in der Regel unvermeidlich. Für Bieter ist das Thema gleichermaßen von erheblicher Bedeutung. Sie müssen zur Wahrung ihrer Rechte wissen, wie weit der Spielraum der Auftraggeber geht und wann der Auftraggeber seinen Gestaltungsspielraum zu weit ausdehnt. Nur dann können sie sich gegen unzulässige Gestaltungen des Beschaffungsgegenstandes effektiv schützen.
1. Was ist das Leistungsbestimmungsrecht?
Das Leistungsbestimmungsrecht ist das...