Stiftung führt die Dussmann Gruppe
Nachdem die Senatsverwaltung für Justiz des Landes Berlin die Peter Dussmann-Stiftung anerkannt hat, hat diese zum 30. Dezember 2010 die gesellschaftsrechtliche Führung der Dussmann Gruppe übernommen. Mit dem Eintritt der Peter Dussmann-Stiftung wurde die bisherige Dussmann AG & Co. KGaA in Dussmann Stiftung & Co. KGaA umbenannt. Die Stiftung wird jedoch keine eigenen Kapitalanteile an der Gruppe übernehmen. Diese verbleiben vollständig bei dem Unternehmer Peter Dussmann.
Die Gründung der Führungsstiftung habe zum Ziel, die Zukunftsfähigkeit der Dussmann Gruppe dauerhaft zu sichern, erklärte Catherine von Fürstenberg-Dussmann. Sie verwirkliche mit diesem für das Unternehmen sehr wichtigen Schritt ein Konzept, das ihr erkrankter Mann schon vor Jahren entwickelt und umzusetzen begonnen habe. „Es freut mich zudem, dass wir uns mit der Stiftung auch die Möglichkeit erhalten, besonders förderungswürdige Projekte oder Maßnahmen auf den Gebieten von Kunst und Kultur oder Bildung und Erziehung zu unterstützen und zu fördern. Dies lag meinem Mann stets am Herzen. Dies wollen wir ebenso fortsetzen“, so Catherine von Fürstenberg-Dussmann weiter.
Den Vorsitz im Stiftungsrat der Peter Dussmann-Stiftung hat Catherine von Fürstenberg-Dussmann übernommen. Dem Stiftungsrat werden neben Frau Catherine von Fürstenberg-Dussmann die weiteren Aufsichtsratmitglieder der bisherigen Dussmann Verwaltungs AG, Wolfgang Clement, Dr. Tessen von Heydebreck und Dr. Giuseppe Vita sowie als neu hinzutretende Mitglieder Rechtsanwalt Prof. Dr. Rainer Lorz, der Vermögensbetreuer von Peter Dussmann, und der Rechtsanwalt Dr. Horst Schiessl angehören. Aufgaben des Stiftungsrates sind in erster Linie die Beratung und Aufsicht über den Stiftungsvorstand.
Der Stiftungsvorstand wird vom Vorstand der bisherigen Dussmann Verwaltungs AG wahrgenommen, mit Thomas Greiner (Vorsitzender), Dirk Brouwers (Stellvertreter), Jörg Braesecke, Axel Gränitz und Dr. Christiane Jaap. Der Stiftungsvorstand führt wie bisher die Geschäfte der Dussmann Gruppe.
Für die Arbeitnehmer und die Rechte der Arbeitnehmervertretung in der Dussmann Gruppe sowie im Aufsichtsrat der Dussmann Stiftung & Co. KGaA ergeben sich durch die Einbindung der Führungsstiftung in die Struktur keine Veränderungen.