GTÜ: Tipps fürs Bauen im Bestand
Beim Bauen im Bestand gibt es viele Beschränkungen, die bei der Planung und Realisierung von Bauvorhaben beachtet werden müssen. Diese Beschränkungen liegen einerseits bei der Budgetierung, andererseits im öffentlichen Recht in Form von Baugesetz und Mieterschutz. Des Weiteren schränken der Denkmalschutz und bauliche Gegebenheiten wie der Bauzustand, Raumstrukturen oder -konstruktionen die Umsetzung von Bauvorhaben ein.
„Beim Bauen im Bestand muss im Vorfeld eine detaillierte Bauzustandsanalyse erfolgen, um Schäden im Vorfeld zu vermeiden“, empfiehlt Helge Ubbelode, Bundesfachbereichsleiter Bau des b.v.s. Berlin, im Rahmen der Messe Hanse-Bau in Bremen. „Leitlinien sind hier die Aspekte Gebrauchstauglichkeit und konstruktive Notwendigkeiten“. Bei der Gebrauchstauglichkeit werden die Vermeidung von Schimmel und hohen Betriebskosten sowie ungünstiger Raumlösungen, der Schallschutz und veraltete Elektro-, Heiz- und Sanitäranlagen geprüft. Bei den konstruktiven Notwendigkeiten sind der Schutz vor Feuchtigkeit, der Holz- und Wärmeschutz sowie statisch-konstruktive Erfordernisse und Brandschutz zu berücksichtigen.
Die Vermeidung hoher Betriebskosten stützt sich insbesondere auf Wärmedämmmaßnahmen, bei denen die Anforderungen der EnEV, Energieeinsparverordnung der Bundesregierung, erfüllt werden müssen. Für Gebäude aus den dreißiger bis sechziger Jahren rät Ubbelode: „In jedem Fall sind die Bestandskonstruktion zu prüfen und die Bauteilfeuchte sowie die Salzgehalte bei der Wahl der Dämmsysteme zu berücksichtigen“. Darüber hinaus bietet die Erneuerung von Fenstern zusätzlichen Schutz vor Wärmeverlust und zu hohen Betriebskosten. „Hierbei sind die Anforderungen der EnEV und Feuchtigkeitsprobleme zu beachten“, so Ubbelode. Die Vermeidung ungünstiger Raumlösungen zielt neben der Veränderung der Tragsysteme auch auf die Errichtung neuer Wohnungstrennwände ab, bei der die Beachtung des Schallschutzes eine unabdingbare Notwendigkeit darstellt. Eine besondere Gefährdung bringt der Holzschutz mit sich, da Holzschutzmittel im Bestand zumeist Stoffe wie PCP und Lindan enthalten, die stark krebserregend sind. „Um dieses Risiko einzudämmen, gelten gesetzliche Regelungen, länderspezifische Verordnungen sowie die Gefahrenstoffverordnung“, berichtet Ubbelode.
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