Klimaneutralität des
deutschen Immobilienbestandes
Die Klimadebatte hat mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom April 2021 Fahrt aufgenommen. Vorherige politische Entscheidungen wurden innerhalb kürzester Zeit angepasst und Ziele neu konkretisiert. Bis 2045 soll nun die Klimaneutralität erreicht und bereits 2030 eine deutliche Reduzierung der Treibhausgasemissionen (THG-Emissionen) umgesetzt werden. Und gerade das Facility Management kann substanziell zum Erreichen der Klimaneutralität des deutschen Immobilienbestandes beitragen.
Mit der Aktualisierung des Klimaschutzgesetzes (2021) werden den Sektoren Energiewirtschaft, Gebäude, Verkehr, Industrie, Landwirtschaft und Abfallwirtschaft konkrete und verschärfte Einsparziele gesetzt (Grafik 1). Im Jahre 2020 wurden dem Gebäudesektor 120 Mio. t THG-Emissionen nach dem Quellprinzip zugeordnet. Danach sind in der Bilanz für Gebäude ausschließlich THG-Emissionen von unmittelbar vor Ort eingesetzten fossilen Energieträgern enthalten, z.B. die für die Beheizung, die Warmwasserbereitung oder die Stromerzeugung aus der Kraft-Wärme-Kopplung. Beim Quellprinzip werden...