Gebäudebetreiber in der Pflicht
Für die Instandhaltung von Brandschutzklappen – und damit auch deren regelmäßige Funktionsprüfung – hat der Betreiber zu sorgen. Eine ebenso kostensparende wie komfortable Möglichkeit, dieser Pflicht nachzukommen, bieten automatische Inspektionssysteme.
In einem Hamburger Verwaltungsgebäude wurde daher eine solche Lösung nachträglich installiert. Hier sorgten die hohe Flexibilität sowie die einfache Inbetriebnahme und Bedienbarkeit des Systems für einen geringen Zeit-, Kosten- und Personalaufwand.
Für eine zuverlässige Brandsicherheit müssen Brandschutzklappen jederzeit funktionstüchtig sein. Dies zu gewährleisten bzw. die hierfür notwendigen Instandhaltungsmaßnahmen zu veranlassen, liegt in der Verantwortung des Betreibers der jeweiligen raumlufttechnischen Anlage. Hier stellt sich die Frage, wie den Vorgaben des Gesetzgebers möglichst zeit-...