Firmenwagen zur privaten Nutzung
Seit Jahresbeginn gibt es viele neue Regelungen auch beim großen Themengebiet Steuern: So beispielsweise auch das lohnsteuerliche Reisekostenrecht. Die „erste Tätigkeitsstätte“ (anzuwenden seit dem 01.01.2014) löste die „regelmäßige Arbeitsstätte“ (gültig bis zum 31.12.2013) ab. Es ist nicht der Begriff, sondern dessen inhaltliche Definition, die in der unternehmerischen Praxis, sehr stark auch im Dienstleistungssegment Facility Management, zu Diskussionen und leider oft zu Konflikten zwischen Mitarbeitern, Personalabteilung/Geschäftsinhabern und Finanzverwaltung/Sozialversicherung führt.
In den Fällen einer Firmenwagengestellung auch zur privaten Nutzung wird für Zwecke der Lohnsteuer (und der Sozialversicherung) beim Arbeitgeber ein zusätzlicher geldwerter Vorteil für die Fahrten zwischen der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte angesetzt. Die „erste Tätigkeitsstätte“ kann wie früher bei der „regelmäßigen Arbeitsstätte“ in einer ortsfesten betrieblichen Einrichtung beim eigenen Arbeitsgeber vorliegen, auch, und das ist neu, in einer ortsfesten betrieblichen Einrichtung bei einem verbundenen Unternehmen (im Sinne von § 15 AktG) oder bei einem Dritten, beispielsweise bei...