Das neue Werkvertragsrecht
Unter dem Schlagwort „neues Bauvertragsrecht“ werden weitreichende Änderungen des Werkvertragsrechts zusammengefasst. Die derzeitigen Regelungen im BGB (§§ 631 ff. BGB) sind für zahlreiche FM-Verträge nicht immer passend, denn viele Probleme lassen sich nach der aktuellen Gesetzeslage nicht zufriedenstellend lösen.
Diesen Änderungsbedarf hat auch der Gesetzgeber erkannt und eine Neuregelung des Werkvertragsrechts auf den Weg gebracht, die neben allgemeinen Regelungen vor allem die Schaffung eigener Vorschriften für Bauverträge, Architekten- und Ingenieurverträge sowie Bauträgerverträge vorsieht. Da es sich bei FM-Verträgen meist um Werkverträge – zum Teil mit starkem Bezug zum Baurecht – handelt, werden die Gesetzesänderungen auch im FM spürbar sein.
Der Referentenentwurf, als erster Entwurf zur Gesetzesänderung, wurde im September 2015 vorgelegt. Diesem ist bereits eine Vielzahl beabsichtigter – auch für...