Bußgeldern vorbeugen!
Wer Aufzüge betreibt muss für ein so genanntes Zwei-Wege-Kommunikationssystem im Fahrkorb sorgen, und dass ein Notdienst erreicht wird. Diese Anforderung der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) erfüllen bei Bestandsanlagen schon günstige Gegensprechanlagen oder fest angebrachte Telefone. Hausverwaltungen, Facility Managern, Kommunen, Behörden und Wartungsfirmen sowie Komponenten- und Aufzugsherstellern empfiehlt TÜV Süd, rechtzeitig aktiv zu werden.
Auch wenn die gesetzlichen Verpflichtungen seit über vier Jahren bekannt sind, wurde erst ein Bruchteil der Aufzüge nachgerüstet. Recherchen zeigen, dass rund 30 % der Anlagen über kein Zwei-Wege-Kommunikationssystem oder Notrufleitsystem verfügen. Viele Fahrkörbe werden noch immer ohne eine Möglichkeit betrieben, dass eingeschlossene Personen Kontakt mit einer erreichbaren Stelle aufnehmen können, die eine Befreiung einleitet. Stattdessen existiert lediglich ein Alarmknopf, der in der Regel aber nur in unmittelbarer Nähe des Aufzugs ein Notsignal auslöst. Im Rahmen von wiederkehrenden...