Auf Nummer sicher
Betreiber von Aufzügen müssen gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zahlreiche Sicherheitsmaßnahmen befolgen. Was zuweilen nicht beachtet wird, ist die ständige Aktualisierung der Notbefreiungsanleitung für den Fall, dass Personen im Aufzug einschlossen sind. Im Ernstfall kann dieses Versäumnis lebensgefährlich werden: Immer wieder kommt es bei unsachgemäßen Rettungsversuchen zu tödlichen Unfällen. Laut aktueller Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) müssen Aufzugsbetreiber einen Notfallplan bei der ständig besetzten Stelle oder am Betriebsort hinterlegen, falls Personen...