Piepenbrock: Großaufträge an Flughäfen
Der Deutsche Schutz- und Wachdienst (DSW), Tochterunternehmen der Piepenbrock Unternehmensgruppe, wird ab dem 1. April 2010 im Auftrag des Bundesministeriums des Innern die Fluggastkontrolle gemäß §5 LuftSiG auf den Flughäfen Hamburg und Bremen übernehmen.Seit über 35 Jahren ist der DSW nunmehr kontinuierlich in der Fluggastkontrolle in Zusammenarbeit mit Bundespolizei tätig. „Wir freuen uns, dass wir mit unserer Erfahrung und dem auf den Einsatz qualifizierter und motivierter Mitarbeiter, partnerschaftliches und effizientes Projektmanagement sowie Wirtschaftlichkeit basierenden Konzept überzeugen konnten“, erklärt Olaf Piepenbrock, Geschäftsführender Gesellschafter der Piepenbrock Unternehmensgruppe. Mit dem Auftragsgewinn entstehen über 600 neue Arbeitsplätze beim Osnabrücker Dienstleister.
Bei der Vergabe des Auftrages wurde aufgrund der hohen Sicherheitssensibilität darauf geachtet, dass das Umsetzungskonzept eine permanent hohe Leistungsqualität sicherstellt. Hier setzt der DSW voll auf die Qualifizierung und Motivation seiner Mitarbeiter als wichtigsten Baustein für eine hohe Dienstleistungsqualität. Für die professionelle Aus- und Fortbildung der Luftsicherheitsassistenten werden dabei ausschließlich die Fachkräfte des zertifizierten Schwesterunternehmens, der Piepenbrock Fortbildung GmbH & Co. KG, eingesetzt. „Die Sicherstellung einer hohen Mitarbeitermotivation hingegen ist ein dauerhafter Prozess. Sie beruht im Wesentlichen auf der hohen Wertschätzung, die der verantwortungsvollen Tätigkeit eines jeden Mitarbeiters in der extrem sicherheitssensiblen Fluggastkontrolle auch entspricht“, erklärt André Manecke, Geschäftsführer des DSW.
Zentrale Herausforderung während der momentan laufenden Implementierungsphase bis zum Auftragsstart sind die Gestaltung aller Leistungsprozesse sowie die Sicherstellung der Logistik für Personal, Bekleidung und Infrastruktur. Hierbei setzt der DSW auf ein partnerschaftliches Vorgehen und die enge Kommunikation vor Ort mit allen Beteiligten: der Bundespolizei, dem Vordienstleister sowie deren Mitarbeiter/innen und den Flughafengesellschaften Hamburg und Bremen. Daher wurden an beiden Flughäfen zum 1. Februar 2010 zwei zentral gelegene Implementierungsbüros als Kommunikationsschnittstelle für einen reibungslosen Übergang eingerichtet. Das ermöglicht einen frühzeitigen Informationsaustausch und ein persönliches gegenseitiges Kennenlernen mit unseren zukünftigen Mitarbeiter/innen. Da es sich um einen Betriebsübergang nach §613a BGB handelt, ist die direkte, transparente Information für die Mitarbeiter vor Ort sehr wichtig. Grundsätzlich werden im Rahmen eines solchen Personalübergangs alle Mitarbeiter mit allen Rechten und Pflichten übernommen. „Gerne steht der DSW seinen neuen Mitarbeiter/innen in Hamburg und Bremen Rede und Antwort. Wir freuen uns, alle Beteiligten direkt kennen zu lernen und laden Sie herzlich auf einen Besuch in unsere Implementierungsbüros ein“, so André Manecke.