Regelungen zur Dekarbonisierung von Immobilien
In der kontrovers geführten Debatte über das Gebäudeenergiegesetz (GEG) wurde besonders über den sogenannten „Heizungshammer“, also Heizungsanlagen in Privathäusern, diskutiert. Was hingegen kaum Beachtung fand, sind die im Gesetz formulierten Anforderungen an gewerbliche Immobilien. Diese bringen für Eigentümer und Betreiber klare Vorgaben mit sich, auf die diese vorbereitet sein müssen.
Eine wegweisende Änderung ist, dass mit § 71a erstmals die Funktionalität einer Gebäudeautomatisierung und -steuerung in den Bereichen Heizung, Klima und Lüftung für Nichtwohngebäude vorgeschrieben wird. Diese Regelung gilt für Neubauten seit Jahresbeginn, in Bestandsgebäuden zum 1. Januar 2025.
Hierzulande sind die rund 2,7 Millionen Nichtwohngebäude für mehr als ein Drittel des Gebäudeenergieverbrauchs verantwortlich. Eine beachtliche Anzahl, wenn man die angestrebte die CO2-Neutralität im Gebäudesektor bedenkt, die der geplante Dekarbonisierungspfad bis 2050 vorsieht. Offensichtlich hat...