Vom freischaffenden Künstler zum Immobilienmanager
Freiheit in der Kunst, im Handeln oder eben der Freiheit der Selbstständigkeit, so sieht die Idealvorstellung der Berufsausübung der meisten Architekten aus. Doch entspricht diese Vorstellung dem Alltag des
Architekten?! Gehört zum Berufsbild in der Regel eben mehr und mehr die Überwachung der Bauausführung seiner Werke? Welches Profil wird das Berufsbild künftig haben?
Schon wenn man nur diese Leistung in den Mittelpunkt seiner Tätigkeit stellt, betrifft der künstlerische oder kreative der Arbeit nur einige wenige Prozentpunkte. Bezieht man diesen Anteil auf die ersten drei Phasen nach dem Leistungsbild § 33 HOAI „Gebäudeplanung“, so stehen zwar 24 % des Honorars für die Schritte bis zur Genehmigungsplanung zur Verfügung. Doch bereits hier sind eine Menge rechtlicher und administrativer Aufgaben zu erledigen. Was wir heute immer noch unter dem „klassischen“ Berufsbild des Architekten verstehen, beinhaltet vielleicht einen Zeitanteil von 3 bis 7 %...