Verpflichtung zum Betrieb?!
Dem Oberlandesgericht (OLG) Celle lag bei seinem Beschluss vom 3. Februar 2007, Az.: 2 W 56/07, folgender Sachverhalt zugrunde: Der klagende Vermieter streitet mit den beklagten Mieterinnen um die Verpflichtung zum Betrieb eines Geschäftslokals. Ein entsprechender Antrag des Vermieters auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung hatte Erfolg.
Aus den Gründen: In § 10 des Mietvertrages haben die Parteien dadurch, dass sie vereinbart haben, dass die Mieterinnen nicht berechtigt seien, das Geschäftslokal zu schließen oder den Geschäftsbetrieb einzustellen, für die klagende Vermieterin eine Betriebspflicht begründet. Auch wenn es sich um Allgemeine Geschäftsbedingungen handelt, bestehen gegen die Wirksamkeit einer solchen Klausel keine Bedenken.
Die damit vereinbarte Betriebspflicht rechtfertigt den Anspruch des Vermieters, die Verpflichtung zur Offenhaltung des Geschäfts während der üblichen Geschäftszeiten gegenüber den...