Kindergärten und Schulen: Hier sollten Betreiber Fingerschutzsysteme einsetzten
Kinder haben andere Dinge im Kopf als ihre eigene Sicherheit – auf Grund ihres Alters können sie Risiken in ihrem Umfeld kaum wahrnehmen und schätzen potentielle Gefahrenstellen noch nicht richtig ein. In der Praxis geschehen so häufig unnötige Unfälle an nicht oder unzureichend gesicherten Türen in Kindertageseinrichtungen und Schulen.
Der Gesetzgeber hat diese Gefahren erkannt und eine verbindliche Unfallverhütungsvorschrift (UVV) zum Schutz der Kinder erlassen. In der UVV Kindertageseinrichtungen (DGUV-Vorschrift 82, vormals GUV-V S2) werden entsprechende Vorgaben für Tageseinrichtungen...