Handlungsbedarf für Auftraggeber und Dienstleister
Geräte von Brandsicherheitsanlagen sind seit Jahren Gegenstand der europäischen Normenarbeit. Mit Einführung der EU-Richtlinie 2006/123/EG, der sogenannten Dienstleistungsrichtlinie, gerieten auch die Dienstleistungen für elektronische Brandsicherheitsanlagen in den Fokus der Sicherheitsbranche. Das Ergebnis langjähriger Normenarbeit mündete in die neue DIN EN 16763.
Die DIN EN 16763 stellt Kriterien für die Bewertung von Dienstleistern der Sicherheitsbranche, involvierten Beschäftigten und für das zu liefernde Dienstleistungsergebnis auf. Damit stehen erstmals die „Mindestanforderungen“ für ein einheitliches Dienstleistungsniveau verbindlich fest.
Die mit der Realisierung von Brandsicherheitsanlagen verbundene umfassende Planung und Installation ebenso wie die Inbetriebnahme, die Abnahme und auch die Instandhaltung von elektronischen Sicherheitssystemen in den Bereichen des technischen Brandschutzes und der Alarmierungsanlagen ist zusammen mit den...