GEFMA 162-1 für Carbon Management im FM
Im Rahmen der politischen Klimaschutzdebatte wurde im Pariser Klimaschutzübereinkommen die Beschränkung der Erderwärmung auf (möglichst) 1,5 ° C vereinbart. Dazu bedarf es der Reduktion von Treibhausgasemissionen. Zwar gibt es für den Dienstleistungssektor noch keine Reduktionsverpflichtungen. Aber die Erwartung von Gesellschaft und Unternehmen steigt, dass auch die Dienstleistungen im Rahmen des Facility Managements einen Beitrag zur Erreichung von Klimaschutzzielen leisten.
Die GEFMA-Richtlinie 162-1 legt eine Grundlage für das Carbon Management von Facility Services. Neben der Definition von...