Definition von Bauelementqualitäten mittels ERAB Verfahren
Während beispielsweise beim Service Level Agreement „Wärmeversorgung“ objektiv bestimmbare Messgrößen wie Angabe der Raumtemperatur existieren, ist die Bereitstellung einer geeigneten Messgröße beim Service Level Agreement „Instandhaltung“ problematisch. Das Verfahren ERAB kann hierzu Abhilfe schaffen.
Gemäß einschlägiger Fachliteratur lassen sich Service Level Agreements definieren als die messbare Beschreibung einer zu erbringenden Dienstleistung (Service), einschließlich der zu erreichenden Qualität und/oder Quantität sowie der anzuwendenden Messgrößen. Die Dienstleistungsqualität wird dabei anhand möglichst objektiv ermittelbarer Kennzahlen bestimmt.
Service Level Agreements lassen sich für die unterschiedlichsten Services im Bereich der Gebäudebewirtschaftung einsetzen. Für das Service Level Agreement „Instandhaltung“ existieren jedoch kaum geeignete objektiv nachvollziehbare Messgrößen bzw. objektiv ermittelbare Kennzahlen. Die Vorgabe bei welchem Zustand ein Gebäude oder deren Bauelemente instand zu setzen ist, erfolgt gegenwärtig mittels Angaben wie „bei erheblichen Mängeln“, „bei schweren Schäden“ oder „bei schlechtem Zustand“. Diese Angaben lassen jedoch einen subjektiven Spielraum bei ihrer Interpretation zu. Das Verfahren zur Ermittlung des Abnutzungsvorrats von Baustoffen (ERAB) bietet hierzu eine Alternative. Das Ergebnis ist ein quantitativer Wert für den aktuellen Abnutzungsvorrat AV, mit dessen Hilfe etwa die Mindestqualität eines Bauelements definiert werden kann.
Der Vorrat zur möglichen Funktionserfüllungen unter festgelegten Bedingungen, der einer Betrachtungseinheit aufgrund der Herstellung, Instandsetzung oder Verbesserung innewohnt, wird gemäß DIN 31051 als Abnutzungsvorrat AV definiert. Dieser ändert sich aufgrund chemischer, biologischer bzw. physikalischer Vorgänge, d. h. durch Abnutzung A. Der Abnutzungsvorrat AV kann durch Instandhaltungsmaßnahmen wie bspw. Instandsetzung und Verbesserung erhöht werden.
Für eine objektive Bestimmung des Abnutzungsvorrats AV wird dieser innerhalb des Verfahrens ERAB auf einer Skala zwischen null und eins betrachtet und in fünf gleichgroße Bereiche unterteilt. Die Obergrenze der Skala bildet der Referenz-Abnutzungsvorrat AVRef mit dem Wert 1,00. Unterhalb des Grenz-Abnutzungsvorrats AVGrenz mit dem Wert 0,20 beginnt der zerstörte Bereich.
Der Referenz-Abnutzungsvorrat AVRef definiert sich aus einer vorgegebenen Baustoff- und Ausführungsqualität, d. h. spezifischen Eigenschaften des Baustoffs, die einerseits durch den Herstellungsprozess und andererseits durch den Ausführungsprozess auf der Baustelle vor Ort erreicht werden müssen. Der Grenz-Abnutzungsvorrat AVGrenz stellt gemäß DIN 31051 den vereinbarten oder festgelegten Mindestwert des Abnutzungsvorrats dar.
System zur Ermittlung des
Abnutzungsvorrats
In Anlehnung an die Methode der Nutzwertanalyse lässt sich mit Hilfe qualitäts- und schadensbezogener Merkmale ein System zur Ermittlung des Abnutzungsvorrats aufstellen. Hierzu werden im Rahmen der Schaffung der Redundanzfreiheit alle relevanten qualitäts- und schadensbezogenen Merkmale einem von insgesamt zwölf Abnutzungsmerkmalen zugeordnet, die wiederum einer von vier Merkmalsklassen angehören. Das System zur Ermittlung des Abnutzungsvorrats ist u. A. für die Bestimmung des Zustands einiger Bauelemente der TGA erweiterbar. Durch die Ermittlung des Abnutzungsvorrats der jeweiligen Baustoffe wird der Zustand von Bauelementen bestimmt.
Aufgrund spezifischer und funktionaler Eigenschaften wird jeder Baustoff durch eine individuelle Gewichtung der zwölf Abnutzungsmerkmale innerhalb des Verfahrens ERAB beschrieben. Hierbei müssen nicht zwingend alle zwölf Abnutzungsmerkmale relevant sein. Die baustoffspezifische Gewichtung erfolgt durch die Bestimmung sogenannter Stufengewichte. Diese entsprechen dem Gewichtsanteil jedes einzelnen Abnutzungsmerkmals bezogen auf das gesamte System zur Ermittlung des Abnutzungsvorrats.