Damit aus einem Versicherungsfall kein Streitfall wird
Leckagen an wasserführenden Leitungen verlangen sofortiges Handeln. Denn davon sind das Schadensaus-maß an der Bausubstanz bis hin zur Sicherstellung der Nutzungsfähigkeit des Gebäudes abhängig. Erster
Ansprechpartner ist in der Regel der verantwortliche Objektmanager. Je nach vertraglicher Vereinbarung
übernimmt er die Reparatur selbst oder beauftragt einen Nachunternehmer. Doch in jedem Fall bleibt anschließend die Frage: Wer bezahlt den Schaden und welche Forderungshöhe ist gerechtfertigt?
Mit einer dokumentierten Videoinspektion des Leitungsschadens im Vorfeld der Reparatur kann gegenüber Betreiber und Versicherung für Klarheit gesorgt. Denn die Schadenssumme, die Versicherer in Deutschland jährlich für Leitungswasserschäden aufbringen müssen, hat inzwischen die Schallmauer von einer Milliarde Euro durchbrochen. Der älter werdende Baubestand ist dafür die Hauptursache. Doch sogar in Neubauten treten immer wieder Leitungswasserschäden auf; häufig ein Resultat steigender Komplexität der Infrastruktur moderner Objekte. Wird eine Leckage entdeckt oder wird darauf aufmerksam...