Coronavirus-Arbeitsschutzstandard für Gebäudereiniger veröffentlicht
Der Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks (BIV) und die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) haben Ende April gemeinsam einen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard für Gebäudereiniger veröffentlicht und damit das allgemeine Arbeitsschutzkonzept zur Coronavirus-Pandemie des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) umgesetzt. Unternehmen, die sich daran orientieren, erfüllen die rechtlichen Anforderungen an den Arbeitsschutz. Die Umsetzung des SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards für die Reinigungsbranche definiert Schutzmaßnahmen für Gebäudereinigerinnen und Gebäudereiniger und gibt Hinweise zur Organisation von Reinigung. „Im Kampf um die Eindämmung des Coronavirus stehen unsere Unternehmen vor der Herausforderung, die Vorgaben und besonderen hygienischen Anforderungen in die Arbeitsabläufe zu integrieren“, sagt Johannes Bungart, Geschäftsführer des BIV. „Wir möchten sie dabei unterstützen, indem wir darstellen, mit welchen technischen, organisatorischen und persönlichen Schutzmaßnahmen gearbeitet werden kann. Der von uns gemeinsam mit der BG BAU erarbeitete SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard ermöglicht die Umsetzung der erforderlichen Hygienemaßnahmen. Unternehmen, die diesen Standard berücksichtigen, erfüllen die rechtlichen Arbeitsschutz-Anforderungen und ermöglichen ihren Beschäftigten sicheres und gesundes Arbeiten.“ „Bundesarbeitsminister Heil hat seine Erwartungen an die gesetzliche Unfallversicherung klar formuliert: Wir müssen dafür sorgen, dass der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard in der betrieblichen Praxis ankommt. Diesen Auftrag haben wir gern angenommen und mit dem vorliegenden Papier erfüllt“, so Klaus-Richard Bergmann, Hauptgeschäftsführer der BG BAU. „Wir verstehen uns als Partner der Branche und sorgen dafür, die Voraussetzungen für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz auch in Corona-Zeiten zu schaffen. Mit dem nun vorliegenden Arbeitsschutzstandard unterstützen wir Unternehmen und Beschäftigte gleichermaßen dabei, diese Voraussetzungen auch umzusetzen.“ „Die IG BAU setzt sich insbesondere in der herausfordernden Coronavirus-Krise intensiv für die Beschäftigten im Reinigungsgewerbe ein“, so Ulrike Laux, Mitglied des Bundesvorstandes der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU). „Denn sie stehen aktuell an vorderster Front im Kampf gegen eine weitere Ausbreitung des Virus. Umso mehr freuen wir uns, dass mit dem vorgelegten SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard für das Reinigungshandwerk nun Instrumente geschaffen wurden, um die Beschäftigten bei ihrer Arbeit zu schützen. Das sorgt dafür, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch in der aktuellen Situation sicher und gesund arbeiten und so ihrer hohen Verantwortung in Bezug auf die Hygiene in Gebäuden gerecht werden können. Daher unterstützen wir ausdrücklich die Vorgaben zur Bereitstellung geeigneter und ausreichender Schutzausrüstung vor Ort in den Objekten. Zugleich fordern wir, dass ausreichend Raum und Zeit für das Anlegen und die Arbeit mit der Schutzkleidung vorhanden ist.“ Der veröffentlichte SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard für die Gebäudereinigung konkretisiert die vom BMAS vorlegten 17 Grundsätze zum Arbeiten während der Coronavirus-Pandemie. Gemeinsam haben BIV und BG BAU diese auf das Reinigungsgewerk angewandt. Neben allgemeinen Grundsätzen zum sicheren und gesunden Arbeiten während der Corona-Pandemie und zusätzlichen betrieblichen Maßnahmen definiert das Dokument konkrete Handlungshinweise. Es kann unter dem folgenden Link abgerufen werden: www.bgbau.de/service/angebote/medien-center-suche/medium/sars-cov-2-arbeitsschutzstandard-fuer-die-gebaeudereinigung/.
Alle Informationen sind unter www.bgbau.de/reinigung abrufbar.