Bestandsschutz im Facility Management
Der Facility Manager muss zur vertragsgemäßen Erfüllung seiner Pflichten über umfangreiche Rechtskenntnisse vor allem im Bereich des Spannungsverhältnisses zwischen Bestandsschutz und zwingend einzuhaltender öffentlich-rechtlicher Vorschriften wie beispielsweise dem Brandschutz verfügen, da der Entfall des Bestandsschutzes erhebliche Auswirkungen auf Investitionsentscheidungen des Eigentümers hat. Somit ist der rechtssichere Umgang im Spannungsfeld zwischen Bestands- und Brandschutz sowie sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften wesentliches Element eines strategischen Ressourcenmanagements des Facility Managers.
Passiver und aktiver Bestandsschutz
Der Bestandsschutz leitet sich aus Artikel 14 Abs. 1 GG ab. Dabei ist zwischen dem passiven und dem aktiven Bestandsschutz zu unterscheiden. Der passive Bestandsschutz garantiert, dass eine rechtmäßig errichtete Anlage nicht rechtswidrig wird, selbst wenn sich die einschlägigen Vorschriften des öffentlichen Rechts zu einem späteren Zeitpunkt, also nach Errichtung der Anlage ändern, was zur Folge hat, dass die bestehende Anlage dem geänderten Recht nicht mehr entspricht. Der Bestandsschutz erstreckt sich dabei nicht alleine auf die errichtete Anlage selbst,...