Bauen im Bestand
Das Bauen im Bestand wird durch Urheberrechte des Architekten oft erschwert. Dies zeigte sich am Rechtsprechungsfall des Bahnhofsbaus „Stuttgart 21“. Im Folgenden werden Konzepte und Lösungen zur Problemvermeidung dargestllt.
Der Fall
Der Umbau des Stuttgarter Hauptbahnhofs („Stuttgart 21“) sieht Änderungen und den Teilabriss des Gebäudebestands („Bonatz-Bau“) vor. Der einzige Erbe des damaligen Architekten Paul Bonatz verklagt den Bauherrn, die Deutsche Bahn AG, auf Unterlassung der baulichen Veränderungen.
Das LG Stuttgart, Urt. v. 20. Mai 2010 – 17 O 42/10 – (nicht rechtskräftig) weist die Klage ab. Die Begründung: Es besteht kein Änderungsverbot, sondern die Änderung ist nach § 39 UrhG zu dulden. Zwar handelt es sich um eine urheberrechtlich erhebliche Änderung i.S.d. § 39 I UrhG: Erstens ein urheberrechtlicher...