Wertverlust vorbeugen
Der Druck zum Handeln wächst: Rund ein Drittel der CO2-Emissionen geht auf das Konto des Gebäudesektors. Nach dem aktuellen Beschluss der EU soll der gesamte Bestand bis 2050 klimaneutral sein. Damit rücken Bewertungen und Zertifizierungen der Nachhaltigkeit immer mehr in den Fokus von Investoren, Betreibern und Nutzern. Sie belegen die Zukunftsfähigkeit von Immobilien. Zudem zeigen sie den Sanierungsbedarf auf, um Wertverlusten vorzubeugen.
Die Neufassung der EU-Gebäuderichtlinie EPBD (Energy Performance of Buildings Directive) ist am 28. Mai 2024 in Kraft getreten. Sie zielt darauf, den stagnierenden Prozess der Dekarbonisierung zu beschleunigen und die CO2-verursachende Immobiliensparte emissionsfrei zu machen. Die Neuregelung ist von den Mitgliedsstaaten ab jetzt innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umzusetzen. Eine Sanierungspflicht für bestehende Gebäude wurde in der Verordnung zwar nicht festgeschrieben. Dennoch spielen generell Nachhaltigkeitskriterien für die Beurteilung des Marktwerts und für den Werterhalt in...