Erneuerungszyklus für Liegenschaften mit Energieanlagen

Von der Energieberatung zur Umsetzung mit Contracting

Im Rahmen der Gebäudeenergieberatung werden auf physikalischer ­Ebene Energieeinsparpotentiale erarbeitet. Hierzu sollten zunächst überflüssige Energieverbräuche vermieden werden. Auf den Bedarf basierend werden technische Lösungsmöglichkeiten dargelegt, verglichen und zur Umsetzung weiter erarbeitet. Die Realisierung technischer Lösungen bedarf in der Regel der Investition in Technik und Bauteile. Nach Fertigstellung ergeben sich im Betrieb Aufgaben wie z.B. im Energiecontrolling oder der gemeinsamen Optimierung.

Die Detailtiefe der Ausarbeitung kann in der Beratungsphase abhängig von der Contractingform mehr oder weniger tief sein (Stichwort Orientierungsberatung im Rahmen des Einsparcontractings). Hier können Energieberater im Rahmen der Beratungsphase ganzheitliche Lösungen in der Energiedienstleistung entwickeln.

Der Begriff Contracting bezeichnet die vertragliche geregelte Energiedienstleistung. Dabei bietet der Contractor (Anbieter) dem Contractingnehmer (Nachfrager) ein modulares Maßnahmenpaket aus den Komponenten Planung, Bau, Betrieb oder Optimierung an.

Zu beachten ist, dass Contracting unmittelbar nicht die technische Lösung betrifft, sondern eher die kaufmännische, vertragliche und finanzielle Realisierungsform bzw. Rahmenbedingungen.

Eine gute Analyse und Energieberatung mit energetischer Konzeption ist die Voraussetzung für eine technische Auslegung mit optimaler Energie­effizienz.

Folgende Contractingformen sind gängig, einige u.a. in DIN 8930-5 definiert:

Energieliefer-Contracting: Wärme- und Stromlieferung (Nutzenergielieferung) aus lokal errichteten und betriebenen Energieerzeugungsanlagen. Dabei plant, errichtet, finanziert, und betreibt der Contractor die Energieanlagen inkl. Wartung und Instandhaltungeinschließlich aller Ersatzinvestitionen zum Werteerhalt der Anlage. Für die Vertragsdauer zahlt der Energieabnehmer dem Contractor je nach Vertrag einen Energiepreis, der die Vollkosten der gewählten Lösung zzgl. Marge abdeckt.

Finanzierungs-Contracting: Hierbei handelt es sich um weitgehend konventionelle Finanzierungsmodelle für den Neubau oder die Sanierung von Energieanlagen per Ratenzahlung oder Leasing.

Betriebsführungs-Contracting/Anlagen-Contracting: Ein Contracting-Unternehmen übernimmt für eine vorhandene Energieanlage den Betrieb mit Wartung und Instandhaltung innerhalb der vertraglich definierten Grenzen.

Performance- bzw. Energiespar-Contracting: Diese Art des Contractings baut auf dem Anlagen-Contracting auf, dabei können auch Maßnahmen zur Energievermeidung wie z.B. durch Verbesserung der Gebäudehülle, mit einbezogen werden. Die Vergütung des Contractors setzt sich aus den Grundpreisen und erfolgsabhängigen Vergütungsbestandteilen zusammen, welche die Refinanzierung der Investitionen ermöglichen. Üblicherweise werden Maßnahmen vereinbart, die den Verbrauch von Energieträgern wie z. B. Strom, Gas, Wärme, Kälte und Wasser für Gebäude und Produktionsprozesse reduzieren.

Energieliefer-Contracting, Finanzierungs-Contracting und Betriebs­führungs-Contracting/Anlagen-Contracting bergen im Falle energetisch schlechter thermischen Hüllen die Gefahr, dass diese Mindereffizienzzustände möglicherweise für die Vertragslaufzeit manifestiert werden. Um Energiekosten und Treibhausgase möglichst nachhaltig zu reduzieren, ist für viele Gebäude das Performance- bzw. Energiespar-Contracting gut geeignet. Hier vorrangig für Liegenschaften mit Energieanlagen, die vor einem Erneuerungszyklus stehen. Außerdem kann im Rahmen des Einsparcontractings die Analyse und technische Lösung im Rahmen der geförderten „Beratungs-Orientierungsphase“ erarbeitet werden.

Weiterführende Informationen erhalten Sie auch beim DEN e.V. unter www.deutsches-energieberaternetzwerk.de

 Leitfäden zum Contracting

• Vedec: Das ist Contracting
(www.vedec.org)

• BfEE: BfEE-Contracting
(www.bfee-online.de)

• dena: Kompetenzzentrum Contracting – Deutsche Energie-Agentur (www.dena.de)

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