Pflicht zur Arbeitszeiterfassung: Was Unternehmen jetzt tun müssen
Gilt sie schon? Ja, die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung ist in Deutschland verbindlich, laut dem Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts von September 2022. Höchste Zeit zu handeln. Denn Unternehmen müssen die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeitenden ab diesem Jahr komplett erfassen, egal, wo diese arbeiten und wie flexibel ihre Arbeitszeiten sind. Auch wenn das Bundesarbeitsministerium aktuell noch keine detaillierte Ausarbeitung auf den Weg gebracht hat, zum Beispiel, welche Ausnahmefälle es gibt und in welcher Form die Dokumentation erfolgen soll, gelten doch bereits entscheidende Eckpunkte. Was müssen Unternehmen jetzt tun? Modern Work Experte Durable hat die wichtigsten Fakten zusammengestellt.
Wer bislang noch kein Erfassungssystem besitzt: Die Einrichtung muss nicht kompliziert sein. Gibt es bereits eine Eingangskontrolle im Unternehmen? Dann lässt sich darüber die Zeiterfassung organisieren. Und damit der dafür notwendige Betriebsausweis gut geschützt und immer dabei ist, bietet das Unternehmen verschiedene Betriebsausweishalter mit praktischen Befestigungsoptionen. Beispielsweise mit einem Jojo an der Kleidung befestigt oder an einem Lanyard, lässt sich der Betriebsausweis mit einem Handgriff vor den Scanner halten, ganz ohne mühsames Kramen in irgendwelchen Taschen.
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