Zwischen Risiken und
Rechtssicherheit
Das Stichwort “Betreiberverantwortung“ im Facility Management lässt nach wie vor alle Beteiligten aufhorchen – egal ob Auftraggeber oder Auftragnehmer, Berater oder gar IT-Anbieter. Doch kennt jeder seine Rechte und Pflichten? Und wo unterscheiden sich GEFMA 190 und VDI 3810? FM-Redakteurin Kerstin Galenza sprach mit RA Hartmut Hardt VDI über das bewegende Thema der Betreiberverantwortung.
Herr Hardt, wenn es um Betreiberverantwortung geht, werden viele hellhörig. Denn besonders die gesetzlichen Änderungen der letzten Jahre haben hier für eine Verschärfung der rechtlichen Konsequenzen gesorgt. Wie sehen die genau aus?
RA Hardt: Ich widerspreche dem Ansatz, dass es eine Verschärfung der rechtlichen Konsequenzen gegeben habe. Unsere Rechtsordnung kennt seit über einhundert Jahren die Verantwortungsbereiche der zivil- und strafrechtlichen Haftung. Die Rechtsgüter Leben, Gesundheit und körperliche Unversehrtheit sind seit dieser Zeit die von der Rechtsordnung zu schützenden...