Wieviel Licht ins Dunkel bringen?
Die wichtigste Aufgabe der Außenbeleuchtung ist, ausreichende Sichtverhältnisse zu schaffen. Sonst haftet der Eigentümer bzw. die Eigentümergemeinschaft im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht. Eindeutige Vorgaben für privat genutzte Wege und Flächen macht weder die Gesetzgebung, die Rechtsprechung noch die Normung. Dieser Beitrag gibt vor diesem Hintergrund Orientierung.
Sofern keine lokalen behördlichen Auflagen vorhanden sind, existiert für private Straßen, Wege und Parkplätze zwar keine generelle Beleuchtungspflicht. Doch kann die allgemeine Verkehrssicherungspflicht des jeweiligen Eigentümers eine Beleuchtung erfordern. Wohnungseigentümer und -gemeinschaften sowie deren Facility Manager bzw. die Hausverwaltung stehen hier aber in der Verantwortung: Kommt jemand zu Schaden, haftet oft der Eigentümer bzw. die Eigentümergemeinschaft. Ereignet sich ein Unfall im Gewährleistungszeitraum aufgrund ungenügender Außenbeleuchtung, sind der Bauträger, der Planer...