Sicherstellen von Objektivität und Revisionssicherheit
Bei ergebnisorientierten Ausschreibungen fällt die Entscheidung für die Auswahl von Bietern bzw. eines Auftragnehmers in der Regel nicht nur über eine Summe aus Einzelpreispositionen, sondern auch über eine
Bewertung von Konzeptansätzen zur Umsetzung der gewünschten
Ergebnisse. Während es bei öffentlichen Verfahren zu Anfechtungen durch nicht zum Zuge gekommene Anbietern kommen kann, geht es bei Ausschreibungen in der Privatwirtschaft in der Regel darum, dass das Verfahren einer Prüfung durch die interne Revision standhalten muss.
Manchen Projektteams fällt es allerdings schwer, sich an den vermeintlichen Formalismus der oben beschriebenen und notwendigen Vorgehensweise zu halten. Zudem besteht die Sorge, dass dem gesunden „Bauchgefühl“ kein Raum mehr gelassen wird. Dieser Artikel zeigt die Unterschiede und die notwendigen kritischen Schritte in einer vom Grundsatz gleichen Verfahrensweise auf, und wie man das „Bauchgefühl“ berücksichtigen kann, ohne die Objektivität zu gefährden.
Revisionssichere Vergabeverfahren
Auf Grundlage der VOB/A, VOB/L sowie der durch GEFMA in den Richtlinien 960 und 961 herausgegebenen...