Prüfung, Wartung und Dokumentation
Feuer- und Rauchschutztüren haben eine lebensrettende Funktion, im eingebauten und geschlossenen Zustand behindern sie den Durchtritt von Feuer oder Rauch. Während Feststellanlagen an Türen ohne Anforderungen an Brand- bzw. Rauchschutzfunktion vergleichsweise wenig problematisch sind, haben es Feuerschutzabschlüsse in sich. Das aber ist viel zu wenigen Firmeninhabern bewusst, die hier Dienstleistungen für die Wartung solcher Türen anbieten, Aufklärung ist dringend geboten.
So heißt es zum Brandschutz in der Musterbauordnung: „Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind.“
Hiermit werden zunächst die Immobilienbetreiber in die Pflicht genommen, diejenigen, die als Auftraggeber für die Wartungen, Prüfungen und Instandsetzung Geschäftspartner der Metallbauer sind. Nun spricht es sich bei den Bertreibern herum, dass sie regelmäßiger trotz Wartung im Brandfall möglicherweise in der Bredouille sind. Nämlich dann, wenn Versicherungen nach Bränden die Schadensbegleichung wegen unzureichender bzw. sachunkundiger Prüfung, Wartung und Instandhaltung ablehnen. Es ist verständlich, dass Betreiber in diesem Fall alles daransetzen werden, den schwarzen Peter an die beauftragte Fachfirma weiterzugeben – mit Verweis auf die technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR).
In den ASR 1.7. zu „Türe und Tore“ wird zum Thema „Instandhaltung einschließlich sicherheitstechnische Prüfung“ festgestellt:
■ „Die Instandsetzung von Türen und Toren darf nur durch Personen durchgeführt werden, die mit den jeweiligen Instandsetzungsarbeiten vertraut sind.“
■ „Die sicherheitstechnische Prüfung schließt die Überprüfung des Vorhandenseins einer vollständigen technischen Dokumentation und der Betriebsanleitung ein.“
Wohl den Fachunternehmen, die hier die notwendige Sachkunde nachweisen können, und dem Betreiber, der eine vorschriftsmäßige Dokumentation im Hause hat. Wer aber meint, das Thema vernachlässigen zu können, handelt nicht nur fahrlässig, sondern riskiert bei einem Schaden Regressansprüche, die schnell die eigene wirtschaftliche Existenz bedrohen können. Er verkennt zugleich die positive Bedeutung von Qualifikation und Zertifizierung für die Akquise neuer Kunden. Denn immer mehr Immobilienbetreiber fragen nach entsprechenden Nachweisen. Und, in der aktuellen Situation, da die erforderliche Sachkunde in der Breite noch nicht gegeben ist, nutzen vorausschauende Unternehmen entsprechende Nachweise sogar als Wettbewerbsvorteil, wenn Sie potenziellen Auftraggebern die Bedeutung des Themas vor Augen führen.
Praxis und Probleme bei Prüfung, Wartung und Dokumentation
Für Feststellanlagen schreibt die DIN 14677 die einzelnen Punkte der Prüfung vor. Ebenso ist hier eine Sachkundeprüfung aufgeführt. Die inbetriebnehmenden Betriebe erhalten bei der Bestellung eines sogenannten Abnahmesets sowohl das Abnahmeschild wie auch ein Prüfbuch. Hier sind sämtliche Prüfintervalle und Prüfschritte durch den Hersteller und Zulassungsinhaber aufgeführt. Die Austauschintervalle für Rauchmelder sind für fünf Jahre bzw. acht Jahre gemäß der DIN 14677 festgelegt. Die fünfjährigen Austauschfristen sind für Rauchmelder ohne eine Alarmschwellennachführung (auch „Verschmutzungskompensation“ genannt) einzuhalten. Rauchmelder, die mit einer solchen Verschmutzungskompensation ausgestattet sind, sind nach acht Jahren auszutauschen.
Die Alarmschwellennachführung bewirkt eine Kompensation des umgebungsbedingten Eintrags von Verunreinigungen in die Messkammer. Diese Verschmutzungen führen dazu, dass die Sensorik der Melder zunehmend empfindlicher reagiert. So führen dann bereits kleinere Abweichungen vom Soll-Zustand dazu, dass diese Verschmutzungen als Rauch interpretiert werden, und die Feststellanlage ausgelöst wird.
Nur das einwandfreie Zusammenspiel von Feuerschutzabschlüssen, Schließmittel und Feststellanlagen stellen sicher, dass die zu sichernden Öffnungen im Brandfall sicher geschlossen werden und der Durchtritt von Feuer und Rauch behindert wird, sodass die Rettung von Menschen und Tieren wie auch wirksame Löscharbeiten möglich sind.
Für Feuerschutzabschlüsse sind die Vorgaben des jeweiligen Herstellers, typenspezifisch zu beachten. Daher ist das Vorhandensein einer Dokumentation unabdingbar. Wie sonst soll der sachkundige Prüfer die für dieses Element, mit dazugehörigen Zulassung und/oder Prüfzeugnis und Pflegeanleitung Spaltmaße oder die Bodenluft etc. bewerten?
Für die regelmäßige Prüfung und Wartung fehlt oftmals fachlich geschultes Personal. Auch treiben hier unseriöse Anbieter ihr Unwesen. So wird dem Immobilienbetreiber die Prüfung und Wartung einer Feststellanlage angeboten, wobei der Feuerschutzabschluss jedoch ohne eine solche Wartung bleibt – eben, weil Kompetenz zwar Feststellanlagen, nicht aber für die komplexere Prüfung von Feuerschutzabschlüssen umfasst.
Bei einem Preis von 5 € (ein solches Angebot hat der Autor tatsächlich gesehen) besteht die Prüfung vermutlich lediglich aus dem Einsprühen von Prüfaerosol in den Rauchmelder und dem Anbringen des Aufklebers „nächste Prüfung“. Erhält der Betreiber nun das abgehakte Prüfbuch mit positivem Prüfbescheid und sieht das auf dem Abnahmeschild der Feststellan-lage aufgebrachte Prüfsiegel, so wird ihm suggeriert, eine ordnungsgemäße Türanlage und Feststellanlage sein Eigen zu nennen. So kommt nicht selten vor, dass Betreiber im ersten Jahr durch das „billige“ Unternehmen einen positiven Prüfbescheid für alle Anlagen, und im zweiten Jahr durch ein anderes Unternehmen völlig andere Ergebnisse mit etlichen Mangelpunkten erhält.
Vielfach ist es dann Aufgabe eines Sachverständigen, Klarheit zu schaffen. In über 95 % der Fälle führt hier alleine die Frage des Sachverständigen nach einer ordnungsgemäßen Dokumentation dazu, dass unvollständige Prüfbücher der Feststellanlagen und gegebenenfalls Prüfberichte von Feuerschutztüren ausgehändigt werden. Maßgeblich sind Türlisten, Zulassungen und/oder Prüfberichte und die dazugehörigen Montage-, Betriebs- und Wartungsanleitungen. All dies gehört zu einer vollständigen technischen Dokumentation, die wahlweise in Papierform oder in elektronischer Form vorliegen muss. Die elektronische Form wird jedoch immer beliebter, weil hier vor Ort per Tablet bequem eine Check-Liste abgearbeitet werden kann. Wer dies in Betracht zieht sollte bei der Auswahl der Software einige Fragen abwägen:
■ Welches Betriebssystem ist vorhanden?
■ Wie und wo erfolgt die Speicherung der Daten, auf gesicherten externen Servern?
■ Wie sind die Schnittstellen zu den vorhandenen IT-Systemen?
■ Ist die Nutzung auf bestehenden Geräten möglich oder muss neue Hardware angeschafft werden?
■ Ist das System offline nutzbar, oder ist eine permanente Internetverbindung erforderlich?
■ Wie hoch ist der Schulungsaufwand für Mitarbeiter oder externe Sachkundige?
■ Welche Supportleistung bietet das Softwareunternehmen an?
■ Wer tätigt die Anschaffung – der Betreiber oder das Prüfunternehmen?
Ob elektronisch oder in Papierform, zusammen mit dem Qualifizierungsnachweis der Fachfirma geben die oben genannten Dokumente den Rahmen für die ordnungsgemäße Prüfung, Wartung und Instandhaltung vor. Und die nur die vollständige Dokumentation der sachgemäß durchgeführten Arbeit bewahrt die ausführende Firma letztlich vor Regressansprüchen.
Qualifizierungsangebote
Eines vorweg: Es nützt wenig, wenn ein Betriebsinhaber ein Seminar besucht, aber seine Mitarbeiter nicht entsprechend qualifiziert und am besten auch zertifiziert sind. Vor allem in Bestandsgebäuden ist eine Vielzahl von Ausführungsvarianten bei Feuerschutzabschlüssen mit oder ohne Feststellanlagen gegeben. Dies stellt Monteure immer wieder vor die schwierige Aufgabe die vorhandenen Anlagen zu bewerten. Sie müssen aber wenigstens wissen, wo welche erforderlichen Informationen zu beschaffen sind. Die Sachkundigen, die dann die jährliche Prüfung und Wartung vornehmen, müssen selbst über entsprechende Qualifikationen verfügen; sie sollten über eine mindestens dreijährige relevante Berufserfahrung verfügen und sich in speziellen Seminaren weitergebildet haben.
Schulung und Weiterbildung müssen deshalb auf die entsprechenden Tätigkeitsanforderungen ausgerichtet sein. Solche maßgeschneiderten Seminare bieten etwa der BVM (www.bvm.org) und dessen Landesverbände an, sowie auch die 2018 gegründete Deutsche Fachakademie für Türtechnik (www.dfatt.de). In Tagesseminaren erwerben die Teilnehmer die Qualifikation als „Sachkundiger für die Prüfung, Wartung und Instandhaltung von Feuer- und Rauchschutztüren“ oder als „Sachkun-diger für die Prüfung, Wartung und Instandhaltung von Feststellanlagen nach DIN 14677“ das umfangreiche erforderliche Know-how. Auch Inhouse-Seminare sind sicher für Metallbauer interessant, die Ihr Team für die sachgemäße Durchführung von Wartungs- und Instandsetzungsaufträgen im Bereich Feuerschutzabschlüssen qualifizieren, ihre Kunden sachkundig bedienen und sich selbst absichern wollen.