Novelliertes Energiewirtschaftsgesetz
Mit Inkrafttreten des novellierten Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) endet für geschlossene Strom- und Gasverteilungsnetze die Schonzeit. Betreiber von Flughäfen, Einkaufszentren, Industrieparks, Hafenanlagen, Messegesellschaften und Bahnhöfen werden mit den Unternehmen der Energiewirtschaft weitgehend gleichgestellt. Das bedeutet, sie müssen ihren Energieversorgungsbereich ebenfalls entflechten und die branchenüblichen energielogistischen Geschäftsprozesse adaptieren: buchhalterisches Unbundling, regulierte Geschäftsprozesse und Datenformate beim Lieferantenwechsel (GPKE, GeLi Gas),...