Sodexo

Neuer Mehrheitsgesellschafter bei Zehnacker

Ende September 2008 wurde die Sodexo Gruppe, nach eigenen Angaben weltweit größter Anbieter von Gemeinschafts­verpflegung und Dienstleistungen für Industrieunternehmen und Behörden, neuer Mehrheitsgesellschafter der ­Singener Zehnacker-Gruppe.

„Für das französische Unternehmen ist die Beteiligung an der Zehnacker-Gruppe – einem Familienunternehmen mit 75-jähriger Tradition – eine sinnvolle Ergänzung seiner Leistungspalette in Deutschland“, so Vorstandsvorsitzender Michel Landel. „Das bisherige Management Board der Zehnacker-Gruppe wird dem Unternehmen auch weiterhin zur Verfügung stehen und...

Thematisch passende Artikel:

Sodexo und Unilever: Gebäudemanagement-Dienstleistungen in Europa

Sodexo hat mit Unilever, einem der weltweit führenden Anbieter von Konsumgütern eine Partnerschaftsvereinbarung über die Bereitstellung und Integration eines breiten Leistungsspektrums an etwa 70...

mehr

Sodexo und Vanguard: Service-Gesellschaft für Uniklinikum

Mit der Vertragsunterschrift besiegelten das Universitätsklinikum Schleswig-Holstein und die VZS Beteiligungs GmbH ihre Zusammenarbeit: „Wir freuen uns, hochkompetente Partner gewonnen zu haben, die...

mehr
Ausgabe 02/2009 „Vive la France“ oder wie sich der Sodexo-Konzern am deutschen FM-Markt etablieren will

FACILITY MANAGEMENT im Interview

Herr de Haan, mit dem Kauf der Zehnacker-Gruppe hat sich die Sodexo ein starkes Standbein im Gesundheitswesen ­geschaffen. Insgesamt macht dieser Sektor in Ihrem Unternehmen aber nur rund 20?% des...

mehr

Sodexo besetzt Spitzenpositionen in Deutschland neu

Sodexo hat Renato Salvatore zum CEO Corporate Services Deutschland ernannt. Er folgt auf Ulf Wretskog, der neben seiner internationalen Funktion als CEO Corporate Services Continental Europe die...

mehr

Apleona und Gegenbauer-Gruppe schließen sich zusammen

Apleona, eines der in Europa führenden Unternehmen für integriertes Facility Management (FM) mit Sitz in Neu-Isenburg bei Frankfurt (Main), hat am 3. März 2023 eine Vereinbarung zum Zusammenschluss...

mehr