Luftenergiezähler statt Flächenschlüssel
Es ist üblich, Lüftungskosten nach dem Flächenschlüssel zu verteilen, sofern sich mehrere Nutzer eine gemeinsame RLT-Anlage teilen. Für die verbrauchsabhängige Abrechnung der Kosten fehlen bislang rechtlichen und normativen Grundlagen. Eine Technik dafür steht
aber künftig mit dem „Luftenergiezähler“ schon einmal bereit.
Viele große Ladengeschäfte empfinden die Verteilung der Lüftungskosten nach dem Flächenschlüssel und die daraus resultierende „Gleichmacherei“ von Ungleichem als unfair. So stellt sich in einem Einkaufszentrum die Lage wie folgt dar: Der im Hochsommer ganztätig gut gekühlte Drogeriemarkt zahlt den gleichen Kostenbeitrag wie die Gaststätte derselben Grundfläche, welche auch in den kühlen Abendstunden geöffnet ist und einen höheren Luftwechsel erhält.
Immer häufiger müssen die Investoren und Planer von Einkaufszentren oder Bürokomplexen feststellen, dass „große Mieter“ auf eine eigenständige...