Installation und Betrieb von Lade-Infrastrukturen für Elektromobilität
Die Elektromobilität stellt Betreiber von kommerziell genutzten Gebäuden vor Herausforderungen. Mit einer zunehmenden Verbreitung von batterieelektrischen Fahrzeugen sowohl bei Arbeitnehmern und Kunden als auch in den Unternehmensflotten steigt der Bedarf an Auflademöglichkeiten. Die Bundesregierung hat kürzlich als Ziel eine Million Ladepunkte in Deutschland ausgegeben.
Planung, Installation und Betrieb der Lade-Infrastrukturen für Elektromobilität sollten dabei unter anderem Nutzungsverhalten, Ladedauer, Abrechnung, Sicherheit und Betreiberverantwortung berücksichtigen. Darüber hinaus stehen unterschiedliche Förderprogramme bereit.
In Kooperation mit Spie hat das auf den Markt für Facility Management spezialisierte Marktforschungsunternehmen Lünendonk & Hossenfelder, Mindelheim, die wesentlichen zu beachtenden Aspekte als Entscheidungsgrundlage in einem Whitepaper zusammengestellt.
Es steht ab sofort unter www.luenendonk.de/e-mobility zum kostenfreien Download bereit.
Das Europäische Parlament hat in einer Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden festgelegt, dass neue Wohngebäude mit mehr als zehn Parkplätzen ab 2025 mit einer Verkabelung zur Installation von Ladestationen ausgestattet sein müssen. Bei gewerblich genutzten Immobilien müssen 20 % der Parkflächen nachrüstbar und ein Ladepunkt verfügbar sein. Derzeit steht nach Angaben des ADAC nur in vier Prozent der Tiefgaragen eine Steckdose zur Verfügung. Bei Parkflächen ist eine Wallbox oder Ladesäule nur in 2 % der Fälle bereits installiert.
Der Aufbau und Betrieb von Lade-Infrastrukturen ist anspruchsvoll. Unter anderem Sicherheitsanforderungen, Abrechnungen, Betreiberverantwortung, unterschiedliche Lade-Systeme, Lastmanagement und viele weitere Aspekte sind bei ihrer Konzeption zu beachten. Gerade für Unternehmen stellt sich zudem die Frage, wie sie eine Lade-Infrastruktur für Elektromobilität effizient bewirtschaften.
„Ladesäulen erfordern Wartung, Reparatur, Energiemanagement und Abrechnung der Stromkosten. Das ist eine Kernaufgabe des Facility Managements“, kommentiert Thomas Ball, Senior Consultant bei Lünendonk & Hossenfelder und Co-Autor des Whitepapers. „Nicht nur die steigende Verbreitung von Elektromobilität führt zu Handlungsbedarf. Vielmehr ist nicht ausgeschlossen, dass der Gesetzgeber in Zukunft unter Umständen zur Nachrüstung verpflichtet.“
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