Erweiterte Auflage des Nachhaltigkeitsleitfadens für die Immobilienwirtschaft
Der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA) erweitert seinen Nachhaltigkeitsleitfaden für die Immobilienwirtschaft. Neu in der dritten Auflage des Leitfadens sind Empfehlungen für ein Nachhaltigkeitsreporting und Vorschläge für nachhaltigkeitsorientierte Mietverträge.
„Die Zeiten reiner Absichtserklärungen sind vorbei. Nachhaltigkeit muss messbar, vergleichbar und transparent sein, um Verbindlichkeit zu erhalten“, sagt Thomas Zinnöcker, Vize-Präsident des ZIA. „Die Erweiterungen des ZIA Nachhaltigkeitsleitfadens enthalten konkrete Umsetzungsvorschläge für immobilienwirtschaftliche Unternehmen, um ihnen den Weg in eine nachhaltige Zukunft zu erleichtern.“
Nachhaltigkeit wird zunehmend zum Wettbewerbsfaktor. Standardisierte Reportings eignen sich dazu, nachhaltigkeitsorientierte Aktivitäten nachzuweisen und zu dokumentieren. Der ZIA empfiehlt Immobilienunternehmen in seinem Leitfaden eine Orientierung an den Leistungsindikatoren und Kennzahlen des international gebräuchlichen Standards der Global Reporting Initiative (GRI). Um das Reporting zu vereinfachen, sollte ein unternehmensspezifisches Referenzportfolio zusammengestellt werden, das einem repräsentativen Querschnitt des Gesamtportfolios entspricht und aus dem die Daten für das Gesamtportfolio hochgerechnet werden können. Standardisierte Nachhaltigkeitsreportings dienen einer höheren Transparenz und Vergleichbarkeit der nachhaltigen Qualitäten von Unternehmen und Immobilienportfolios. Eine Untersuchung der GRI und des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln zeigt, dass die Anzahl der Immobilienunternehmen, die ein Nachhaltigkeitsreporting vorlegen, nicht nur im englischsprachigen Raum, sondern inzwischen auch in Deutschland deutlich zugenommen hat. Im Jahr 2012 ist ihre Zahl auf neun angestiegen. Europaweit sind es 42, weltweit 77.
Die neue Version des ZIA-Nachhaltigkeitsleitfadens enthält ferner eine Anleitung, wie Mietverträge gestaltet werden können, um Vermieter und Mieter zur nachhaltigen Bewirtschaftung und Nutzung einer Immobilie zu veranlassen. Mietverträge und Mietvertragsklauseln, die den Gedanken der Nachhaltigkeit miteinbeziehen, werden auch als „Green Leases“ bezeichnet. Sie stellen zwischen beiden Vertragsparteien Transparenz hinsichtlich der Nachhaltigkeitsziele her. Green Leases kommen bisher vor allem im Bereich der Gewerbeimmobilien im englischsprachigen Raum zur Anwendung. Der Leitfaden soll einen Beitrag dazu leisten, Green Leases auch auf dem deutschen Immobilienmarkt zu etablieren.