Die novellierte Musterbauordnung (MBO*)
Die Musterbauordnung (MBO) soll die dem Landesrecht unterliegenden Landesbauordnungen vereinheitlichen. Auf dieser MBO basieren die Bauordnungen sämtlicher Länder. Die MBO wird ständig von der Bauministerkonferenz, in der alle Bundesländer vertreten sind, aktualisiert. Welche Auswirkungen die aktuelle MBO hat, wird im Folgenden beschrieben.
Grund der Novellierung der Musterbauordnung ist der aus dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 16.10.2014 (Rs. C-100/13) resultierende Anpassungsbedarf an das europäische Bauproduktenrecht [1].
Die MBO-Novelle spiegelt in das Landesbauordnungsrecht die Anforderung, dass künftig ein Bauprodukt, das die CE-Kennzeichnung trägt, verwendet werden darf, wenn die erklärten Leistungen den neuerlich festgelegten bauwerkseitigen Anforderungen für diese Verwendung entsprechen [2].
Verantwortung des Bauherrn
Rechtssicheres Handeln setzt voraus, dass der jeweilige Verantwortungsträger...