Arbeitsplatzgerechte Beleuchtung
Die Normen der Berufsgenossenschaft schreiben für Büroarbeitplätze eine Beleuchtungsstärke von mindestens 500 Lux vor. Neben der Beleuchtung der Arbeitszone verhindert die Beleuchtung des „Restraumes“ (Decken, Wände, etc.) eine vorzeitige Ermüdung. Eine Lösung bieten in diesem Zusammenhang Beleuchtungssysteme mit einer direkten und indirekten Lichtverteilung. Kombiniert mit einer arbeitszonalen Beleuchtung lassen sich gute Ergebnisse erzielen. Es ist darauf zu achten, dass an Bildschirmarbeitsplätzen eine blendfreie Beleuchtung herrscht, die sich nicht im Monitor spiegelt. Immer wichtiger...